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Flowheater Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lizenzbedingungen

Stand: 30.11.2014

§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1) Der Kunde erwirbt von FlowHeater GmbH die im Angebot näher bezeichnete Software einschließlich der hierin enthaltenen Datenbestände (nachfolgend die “Software”).
(2) Für die Beschaffenheit der von FlowHeater GmbH gelieferten Software ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Leistungsbeschreibung maßgeblich. Gewährleistet wird die Erbringung der beschriebenen Funktionen und Eigenschaften der Software zu der in der Leistungsbeschreibung erwähnten oder zu einer zum Zeitpunkt der Überlassung objektiv gebräuchlichen Systemumgebung.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt des Vertrags.

§ 2 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Software wird mangels anderer Absprache in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung geliefert.
(2) Die Lieferung erfolgt ausschließlich elektronisch.

§ 3 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Dem Kunden obliegt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen der FlowHeater GmbH in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
(2) Die Software verändert selbstständig Daten in Datenbanken und an Dateien. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Nutzung der Software ein Backup sämtlicher relevanten Daten anzufertigen. Vor der produktiven Datenübernahme/Änderung sind ausreichende Tests durchzuführen. Der Kunde hat dazu eine eigene Testumgebung zu betreiben.

§ 4 Sach- und Rechtsmängel; sonstige Leistungsstörungen; Verjährung
(1) FlowHeater GmbH leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt sie nach ihrer Wahl dem Kunden einen neuen, mangelfreien Softwarestand oder beseitigt den Mangel; als Mangelbeseitigung gilt es auch, wenn FlowHeater GmbH dem Kunden durch Lieferung neuer Software zumutbare Ersatzlösungen bereitstellt, die die Auswirkungen des Mangels vermeiden, wenn deren Einsatz dem Kunden zumutbar ist.
(2) Bei Rechtsmängeln leistet FlowHeater GmbH zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft sie nach ihrer Wahl dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der Software oder tauscht die Software oder Teile hiervon aus.
(3) FlowHeater GmbH ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde zumindest einen angemessenen Teil der Vergütung bezahlt hat.
(4) Das Recht zur Geltendmachung des Rücktritts wegen des Vorliegens eines unwesentlichen Mangels, der die Nutzbarkeit der Funktionen der Software nur unwesentlich einschränkt, ist ausgeschlossen.
(5) Behaupten Dritte Ansprüche, die der vertraglichen Nutzung der Software entgegenstehen, unterrichtet der Kunde die FlowHeater GmbH unverzüglich. Er ermächtigt die FlowHeater GmbH hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. FlowHeater GmbH ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen eigenem pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
(6) Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung der Vertragsgegenstände. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels der Software geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie einer Verletzung von Garantiezusagen. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen wie Bereitstellung der Computer, Zugang zu diesen bzw. Ermöglichung des Zugriffes per Internet vorzunehmen, damit auftretende Fehler durch FlowHeater GmbH so schnell wie möglich behoben werden können. FlowHeater GmbH gerät nicht mit der Mängelbeseitigung in Verzug, solange der Kunde eine dieser Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. FlowHeater GmbH hat dem Kunden dies allerdings schriftlich mitzuteilen.
(8) Der Kunde hat kein Recht auf kostenlosen Support, insbesondere im Rahmen der Nutzung des Forums.

§ 5 Übertragung und Umfang der Benutzung; Nutzungsrechte
(1) Die FlowHeater GmbH überträgt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an der gelieferten Software, die Software in der im jeweiligen Vertrag benannten Anzahl permanent und vorübergehend zu vervielfältigen. Die Software darf nur in der Höhe der vereinbarten Anzahl permanent vervielfältigt und in jeweils vorübergehend in den Arbeitsspeicher geladen werden. Es werden keine anderen Nutzungsrechte übertragen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Rechtsübertragung. Alle mitgelieferten Bestandteile von Software anderer Hersteller dürfen nur gemeinsam mit der von FlowHeater GmbH gelieferten Software verwendet werden.
(2) Die Software darf nicht für Outsourcing oder Applikation Service Providing (ASP) eingesetzt werden. Dazu ist es erforderlich, dass der Kunde die dafür notwendigen zusätzlichen Nutzungsrechte von der FlowHeater GmbH erwirbt.
(3) Der Kunde darf die Software nur mit schriftlicher Zustimmung der FlowHeater GmbH an Dritte bzw. ein Serviceunternehmen zur Nutzung weitergeben. Wird der Weitergabe zugestimmt, ist dieser Serviceunternehmer verpflichtet, die Software nur für den Kunden zu verwenden. Durch die Übertragung der Nutzungsrechte an ein solches Drittunternehmen, insbesondere Serviceunternehmen entsteht keine Vertragsbeziehung zwischen der FlowHeater GmbH und dem Drittunternehmen.
(4) Zum Zweck der Datensicherung dürfen Kopien angefertigt werden, soweit dies erforderlich ist.
(5) Die Software wird nur per Download in nicht körperlicher Form geliefert. Die Weitergabe der Software zu gewerblichen Zwecken ist nicht erlaubt.
(6) Die Kunden ist die Dekompilierung des Programms außer in den ausdrücklich vom Gesetz (§ 69e UrhG) vorgesehenen Fällen nicht gestattet.
(7) Um alle Funktionen der Software freizuschalten ist eine gültige Email Adresse und eine einmalige Online Aktivierung erforderlich.

§ 6 Wartung der Software
Wartung und Support werden in einem separaten Wartungsvertrag geregelt. Der Kunde hat im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte die Möglichkeit, ab Kaufdatum jegliche Versionen der Software zu nutzen, die innerhalb eines Jahres veröffentlich werden. Nach Ablauf des Aktualisierungszeitraumes kann die Software weiterhin genutzt werden.

§ 7 Haftung
Die Haftung für fahrlässig verursachte Schäden wird der Höhe nach auf den typischen Schadensumfang begrenzt, der FlowHeater GmbH bei Eingehung des Vertrags ersichtlich war und sein konnte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Evaluierungslizenzen
(1) Dem Endkunden wird das einfache, räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des vereinbarten Testzeitraumes begrenzte Nutzungsrecht für die Software übertragen. Das Recht umfasst nur die Befugnis, das Programm auf einem Computer zu laden und zu benutzen. Es wird kein anderes Nutzungsrecht übertragen.
(2) Der Endkunde ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von FlowHeater GmbH nicht berechtigt, das Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
(3) Der Endkunde verpflichtet sich, die Software und Dokumentationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von FlowHeater GmbH weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen.
(4) Zweck der Rechtsübertragung ist es, den Endkunden in die Lage zu versetzen, das Programm eine begrenzte Zeitdauer erproben zu lassen.
(5) Nach Ablauf dieser Zeit ist der Endkunde verpflichtet, die Testversion umgehend nebst sämtlichen Kopien zu löschen, es sei denn, der Endkunde hat zu dem Zeitpunkt ein weiterführendes Nutzungsrecht an der Software erworben.
(6) FlowHeater GmbH kann das überlassene Nutzungsrecht jederzeit verlängern oder vor Ablauf der Frist kündigen.
(7) Die Haftung und Gewährleistung für die kostenlos überlassene Software richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) Die gesondert gekennzeichnete Freeware Versionen darf der Kunde zeitlich uneingeschränkt zu privaten und gewerblichen Zwecken nutzen. Die vorgenannten Absätze 1 bis 7 gelten sinngemäß.

§ 9 Zahlungsvereinbarung des Kaufpreises
Der Kaufpreis ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach Erhalt der Software ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) In diesem Vertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Änderungen sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil des vorliegenden Vertrages.
(3) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich wirksam, der Sitz der FlowHeater GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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